Finanzielle Unterstützung der Forschung
Der Verein für Warftenforschung hat sich zum Ziel gesetzt, „die archäologische Erforschung von Warften, Hügeln und verwandten Denkmälern und Stätten im weitesten Sinne des Wortes zu fördern“. In diesem Zusammenhang leistet der Verein finanzielle Unterstützung.
Finanzielle Unterstützung kann beantragt werden für:
- Dissertationen und andere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Zielen des Vereins.
 - Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit den Vereinszielen, wie Analysen (14C, Isotope, DNA). Hierzu können auch Rekonstruktionen gehören.
 
Wer kann sich bewerben?
Forscher oder Studenten, Stiftungen oder Vereine (wie etwa Museen).
Maximale Erstattung
Wir finanzieren bis zu 3.500 € pro Antrag, in Ausnahmefällen kann auch eine höhere Erstattung gewährt werden.
Bedingungen
Für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung gelten folgende Bedingungen:
- Die Forschung oder Veröffentlichung hat einen Bezug zu Hügeln und Warften.
 - Wir erstatten keine Personalkosten.
 - Wir erstatten keine Forschungskosten, die gesetzlich vorgeschrieben sind (nach maltesischem Recht).
 - Der Antragsteller muss einen Projektplan bzw. eine Projektbeschreibung inklusive Budget und ausgewogenem Deckungsplan erstellen.
 - Eine Einbettung/Einrahmung in eine umfassendere Studie oder Geschichte ist wünschenswert.
 - Kofinanzierung ist erforderlich
 - Der Empfänger des Beitrags veröffentlicht einen Artikel in unserem Newsletter oder Jahresbericht, in dem er die Ergebnisse vorstellt. Nach Möglichkeit wird auch ein Vortrag für die Vereinsmitglieder gehalten, beispielsweise im Anschluss an eine Jahreshauptversammlung.
 - Über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses entscheidet der Vorstand. Eine Abstimmung mit dem Vorstand ist nicht möglich.
 
Verfahren
Senden Sie Ihren Projektplan/Ihre Projektbeschreibung und Ihr Budget zusammen mit einem umfassenden Finanzierungsplan an terpenvereniging@gmail.com. Sie werden innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt benachrichtigt, ob wir Ihr Projekt fördern.
Zahlung
Rechnungen bis zur Höhe der zugesagten Fördersumme werden direkt an den Verein bzw. den Schatzmeister geschickt, der die Rechnung begleicht.
Die Verordnung als PDF
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